Typ I: Organisatorische Vermittlung 

Beim Architekturtyp „Organisatorische Vermittlung“ fungiert der Datentreuhänder als neutraler Vermittler (Matchmaker) zwischen Datengebenden (DG) und Datennehmenden (DN) nach dem Prinzip eines Marktplatzes. Er hat das Ziel, passende Akteure zusammenzubringen, Geschäftsbeziehungen anzubahnen und den Abschluss von Datennutzungsverträgen zu unterstützen.

Im Mittelpunkt steht dabei nicht ein Datenrepositorium, sondern das Matchmaking über Metadaten, Datenkataloge und standardisierte Vertragsprozesse. Der Datentreuhänder speichert keine Nutzdaten und stellt in der Regel auch keine eigene Infrastruktur für deren Verarbeitung bereit. Stattdessen verbleiben die Daten bei den Datengebenden oder werden über einen assoziierten Datenraum ausgetauscht. 

Nach erfolgreicher Vermittlung fließen die Nutzdaten direkt zwischen Datengebenden und Datennehmenden. Die Kontrolle des Datentreuhänders beschränkt sich daher weitgehend auf die Anbahnungs- und Vertragsphase. Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen wird primär organisatorisch und vertraglich abgesichert. 

Typ I eignet sich insbesondere für Szenarien, in denen Datenbestände dezentral verbleiben sollen und der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Datenangeboten, der Vertragsanbahnung und der Schaffung von Vertrauen zwischen den Beteiligten liegt.

  • Nutzdaten beim DaT: Nein
  • Eigene Infrastruktur für Datenaustausch: Nein
  • Kontrolle:  primär vertraglich
  • Typische Rolle: Vermittler/Marktplatz

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