Wie halten es DTM mit der rechtlichen Selbstständigkeit?

Aufzeichnung des Workshop Wie halten es DTM mit der rechtlichen Selbstständigkeit?

Der Data Governance Act (DGA, Art. 12 lit. a) legt nahe, Datentreuhänder als anmeldepflichtige Datenvermittlungsdienste anzusehen. Diese müssen durch einen rechtlich eigenständige Anbieter erbracht werden. Praktiker:innen, die derzeit DTM entwickeln, stehen vor der Herausforderung zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ihr Modell dieser Anmeldepflicht unterfällt. Damit verbunden ist die Entscheidung für eine rechtliche Selbständigkeit.