Rechtsformwahl

Datentreuhänder gelten als Schlüsselinstrument, um einen vertrauenswürdigen Austausch von Daten zu erleichtern und das Datenteilen zu intensivieren. Aktuell existieren zahlreiche Bestrebungen, funktionsfähige Datentreuhänder zu entwickeln.  Diese Forschungs- und Entwicklungsarbeiten haben nicht nur eine beeindruckende Vielfalt an unterschiedlichen Arten von Datentreuhändern, sondern auch unterschiedlichste Betreiberkonstellationen, organisatorische Ausgestaltungsformen, Governance-Ansätze sowie technologische Herangehensweisen hervorgebracht. Nicht nur um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch um ihren jeweiligen Datentreuhänder erfolgreich und nachhaltig am Markt zu etablieren, bietet sich für viele Datentreuhandvorhaben die Option der rechtlich-organisatorischen Eigenständigkeit an. Die Auswahl eine geeignete Rechtsform und die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausformung des Datentreuhänders stellt hierbei eine komplexe juristische Herausforderung dar, mit der entsprechende Initiativen in der Praxis konfrontiert sind.

Um Gründerinnen und Gründer bei der Klärung gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltungsmöglichkeiten ihres Datentreuhänders zu unterstützen, finden sich nachfolgend für diverse Rechtsformen unterschiedliche Orientierungsmaterialien. Auf kurzen Factsheets wird eine kompakte Beschreibung der jeweiligen Rechtsform sowie eine übersichtliche Auflistung zentraler Stärken und Schwächen geliefert. In den umfassenderen Informationspaketen werden die zentralen Charakteristika der jeweiligen Rechtsform anhand für die Rechtsformwahl zentraler Leitfragen tabellarisch dargestellt und auf einschlägige Rechtsnormen und Fundstellen in der juristischen Fachliteratur verwiesen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Datenkorpus, der dem interaktiven Webtool ReFo-Mat (Schnellcheck Rechtsformwahl) zugrunde liegt. Ergänzt werden Factsheets und Informationspakete um Mustersatzungen, die in Zusammenarbeit mit einer renommierten Anwaltskanzlei erarbeitet wurden. Diese Dokumente illustrieren beispielhaft, wie eine Satzung für einen Datentreuhänder bei der Auswahl der entsprechenden Rechtsform aussehen könnte. Selbstverständlich müssen diese Mustersatzungen auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls adaptiert werden.


Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte juristische Person des Privatrechts. Bei der AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die AG unterliegt strengeren Regelungsvorgaben als andere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), was einen höheren administrativen Aufwand bedingt. Diese Unternehmensform eignet sich besonders für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Diese verpflichten sich durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gegenseitig, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei natürlichen und/oder juristischen Personen. Ziel der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Genossenschaften orientieren sich an den Leitprinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform für juristische Personen des Privatrechts. Die GmbH ist die beliebteste und am weitesten verbreitete Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften, da sie geringe (formelle und kapitalbezogene) Anforderungen an die Gründung stellt und eine große Gestaltungsfreiheit für die innere Organisation der Gesellschaft einräumt. Bei der GmbH wird die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt wird.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die KG besteht aus mindestens einem persönlich und unbegrenzt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).

Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die Grundform der Personenhandelsgesellschaft. Die OHG benötigt mindestens zwei Gesellschafter, die sich zusammenschließen, um unter einem gemeinsamen Namen (Firma) ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben. Bei der OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Stiftung

Bei der rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts handelt es sich um eine staatlich anerkannte Einrichtung, die mit Hilfe eines gestifteten Vermögens einen vom Stifter festgelegten (häufig gemeinnützigen) Zweck verfolgt. Stiftungen verfügen über keine mitgliedschaftliche Struktur. Vielmehr stellen sie eine dauerhaft selbständige Vermögensmasse dar.

Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Bei der UG handelt es sich im Wesentlichen um eine GmbH, die jedoch ein geringeres Mindeststammkapital erfordert.

Eingetragener Verein

Der eingetragene Verein (e.V.) ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung natürlicher und/oder juristischer Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks (Vereinszweck). Beim Verein handelt es sich um eine rechtlich anerkannte Organisation, die im Vereinsregister eingetragen wird und dadurch eigene Rechte und Pflichten erhält. Struktur und Aufgaben eines Vereins werden durch die Vereinssatzung festgelegt.


Interaktives Webtool ReFo-Mat

Der Schnellcheck Rechtsformwahl (ReFo-Mat) ist ein interaktives Frage-Antwort-Tool. Das Webtool umfasst 28 Leitfragen, gruppiert in neun Kategorien, welche für die Frage der Rechtsformwahl handlungsleitend sind. Es gibt Gründern eine automatisierte Entscheidungshilfe an die Hand, welche sie bei der Klärung gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltungsmöglichkeiten ihres Datentreuhänders unterstützt. Das Orientierungstool bietet somit eine Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Rechtsformen. Zum Tool geht es hier:

Weitere Informationen

Wenn Sie sich mit der Frage der rechtlichen Selbstständigkeit und der Rechtsformwahl vertiefend auseinandersetzen möchten, finden Sie nachfolgend beispielhaft einige Literaturempfehlungen zum Thema.

Aus unserer DaTNet-Paper-Reihe:

  • Hetmank, Sven. „Was ist der Daten-Governance-Rechtsakt (DGA)?“ DaTNet-Paper 02, 2025. https://doi.org/10.82115/1778-w640.
  • Hetmank, Sven. „Was sind Datenvermittlungsdienste im Sinne des Daten-Governance-Rechtsakts (DGA)?“ DaTNet-Paper 03, 2025. https://doi.org/10.82115/y6j2-b829.
  • Gehring, Petra. „Rechtliche Selbstständigkeit: eine Herausforderung für DTM?“ DaTNet-Paper 04, 2025. https://doi.org/10.82115/6q5m-8735.

Aus der Fachliteratur:

  • Gehring, Petra, und Christian Person. „Rechtsformwahl: eine Herausforderung für Datentreuhänder“. RDV – Recht der Datenverarbeitung, Nr. 1 (2026): 15–22. https://www.rdv-online.com/print/ausgabe-1-2026/rechtsformwahl-eine-herausforderung-fuer-datentreuhaender/.
  • Möslein, Florian, und Lukas Tuschhoff. „§ 6 Rechtsform“. In Datentreuhand und Recht, herausgegeben von Johannes Buchheim, Florian Möslein und Sebastian Omlor, 129–154. München: C.H. Beck Verlag, 2025.
  • Jetzten, Moritz, und Yohanna Villablanca. „§ 9 Vorgaben des Data Governance Act“. In Datentreuhand und Recht, herausgegeben von Johannes Buchheim, Florian Möslein und Sebastian Omlor, 207–239. München: C.H. Beck Verlag, 2025.