Data Sharing 

Unter Data Sharing versteht man die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung oder Zugänglichmachung von Daten für einen oder mehrere Datennutzer – sowohl direkt als auch über einen Mittler, etwa im Rahmen von gebührenpflichtigen oder gebührenfreien, offenen oder kommerziellen Lizenzen. Der Begriff findet sich auch in der englischsprachigen Fassung des Data Governance Act (DGA) und wird dort in Art. 2 Nr. 10 legaldefiniert. In der deutschen Fassung des DGA wird stattdessen der Begriff der „gemeinsamen Datennutzung“ verwendet. Anders als dieser Begriff suggerieren könnte, wird aber nicht nur die gemeinsame Nutzung durch Datenbereitsteller und Datennutzer erfasst, sondern auch die ausschließliche Nutzung durch den Datennutzer, dem die Daten bereitgestellt – also „geteilt“ – werden. Eine gleichzeitige Nutzung auch des Datenbereitstellers ist auch für den Begriff der „gemeinsamen Datennutzung“ nicht erforderlich. 

Literatur:

Specht-Riemenschneider, L. in: Specht/Hennemann, Handkommentar Data Governance ActNomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2023, Art. 2 Rn. 59-63.