Es wird nun langsam Ernst mit dem Vorhaben des europäischen Gesetzgebers, die vielen in den letzten Jahren entstandenen EU-Digitalgesetze besser aufeinander abzustimmen. Das Projekt nennt sich Digital Omnibus und ist der Versuch, die existierenden Digitalgesetze durch ein Zusatzgesetz punktuell gezielt aneinander anzupassen. Am 19. November 2025 stellt die zuständige Arbeitsgruppe einen ersten Entwurf der Reform vor. Die EU hatte zuvor hingehört: es gab Beteiligungsverfahren.
Tendenzen sind nun bereits erkennbar. Wenig überraschend wird wohl der Zugriff auf personenbezogene DatenDaten sind Zeichen oder Zeichenketten, die Informationen enthalten, wobei sie auch in Form von Diagrammen oder Zeichnungen auftreten können. Sie... zum KI-Training erleichtert werden. Hier ahnt man das industriepolitische Ziel: für europäische KI-Unternehmen werden europäische Daten gebraucht.
Ebenso deutet alles auf administrative Vereinfachungen hin. Und hier könnte sich auch im Bereich des DGADer Data Governance Act (DGA) ist eine im Mai 2022 verabschiedete, seit dem 23. September 2023 EU-weit gültige EU-Verordnung, die neue Möglichkeiten für das... etwas tun. So ist im Gespräch, den Meldeaufwand für DatenvermittlungsdiensteDatenvermittlungsdienste (auch: Datenintermediäre) sind natürliche oder juristische Personen, die als neutrale Vermittler zwischen Datengebenden und Datennutzenden fungieren. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Austausch von Daten..., nämlich die mit der Anmeldung verbundenen Auflagen, deutlich abzusenken. Ebenso könnte der strenge Ausschluss jeglicher Zusatzservices – sogenannter „Mehrwertdienste“ – im Rahmen eines Datenvermittlungsdienstes gelockert werden. Diese beiden Änderungen, wenn sie denn kommen, betreffen DatentreuhandmodelleDen Begriff Datentreuhandmodell hat das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Zweck der Forschungsförderung für eine konzeptuelle Entwicklung... ganz direkt.
Schließlich zeichnet sich ab, dass die EU über das Erfordernis der vollständigen rechtlichen Eigenständigkeit, also der verpflichtenden Herauslösung von Datenvermittlungsdiensten aus etwaigen bereits bestehenden Unternehmen, nachdenkt. Hier könnte künftig auch eine klare funktionale Trennung ausreichend sein. Insbesondere dieser letzte Punkt würde vielleicht eine Liberalisierung darstellen, die in der Datentreuhandcommunity auf gemischte Reaktionen stoßen dürfte. Einerseits lassen sich DTM so leichter aufsetzen und etwa seitens einer wissenschaftlichen „Mutterorganisation“ begleiten. Andererseits verlieren DTM so vielleicht ihren USP und auch ihre NeutralitätDer Begriff Neutralität meint im Allgemeinen eine Haltung der Unparteilichkeit und Objektivität. So betont das Staatsrecht in mehrfacher Hinsicht die.... Das Haftungsproblem müssen sie ebenfalls so oder so lösen. Vielleicht spricht am Ende also doch einiges für die rechtliche Selbständigkeit.
Man sieht jedenfalls: Brüssel schläft nicht. Im Gegenteil: Man arbeitet dort sogar recht schnell. In Zeiten, in denen über politische Prozesse viel gemeckert wird, eigentlich eine schöne Erfahrung. Und vielleicht hat man die eine oder die andere Stimme aus der Praxis vernommen. Halten wir weiter das Ohr an die Schiene, wobei … ähem, Busse fahren ja auf Straßen. Also legen wir das Ohr auf den Asphalt.
