Der Data Governance Act (DGA) ist eine im Mai 2022 verabschiedete, seit dem 23. September 2023 EU-weit gültige EU-Verordnung, die neue Möglichkeiten für das Datenteilen eröffnen soll. Der DGA regelt u.a. die Etablierung „neuer Intermediäre“, nicht-altruistischer und altruistischer Datenvermittlungsdienste sowie von Datengenossenschaften. Ein politisches Ziel des Gesetzes ist es, dem digitalen Binnenmarkt für Daten in der EU eine Alternative zu nicht markneutral agierenden „Plattformen“ anzubieten. Die EU will mittels „neuer Intermediäre“ unerwünschten Folgen einer Plattform-Ökonomie entgegenwirken, die typischerweise mit der Aggregation und einer Sekundärnutzung von Datenspuren der Kunden (und in der Folge Machtasymmetrien und Monopolbildung) einhergeht.
Für DatentreuhandmodelleDen Begriff Datentreuhandmodell hat das deutsche Bundesminis... (DTMDen Begriff Datentreuhandmodell hat das deutsche Bundesminis...) ist der DGA ein grundlegendes Gesetz, da Datentreuhänder mit einiger Wahrscheinlichkeit als „Datenvermittlungsdienste“ im Sinne des DGA zu werten sind, für die der DGA einige verpflichtende Vorgaben macht. Ebenso sieht der DGA die Option vor, einen „altruistischen“ Ansatz zu wählen, was mit organisatorischen Erleichterungen verbunden ist: hierzu muss ein DTM für seine Zwecke eine Einschätzung gewinnen und eine Entscheidung treffen. Schließlich können auch genossenschaftliche Konstrukte sich bzw. ihre Datenvermittlungsleistung als treuhänderisch verstehen bzw. vermarkten.
Literatur
Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/868/oj
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-governance-act [24.01.2025]