Ein Datengeber ist eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene oder nicht personenbezogenen DatenDaten sind Zeichen oder Zeichenketten, die Informationen enthalten, wobei sie auch in Form von Diagrammen oder Zeichnungen auftreten können. Sie... bereitstellt oder zu diesen Zugang gewährt. Soweit eine natürliche Person Zugang zu ihren personenbezogenen Daten gewährt oder diese bereitstellt, wird im Data Governance ActDer Data Governance Act (DGA) ist eine im Mai 2022 verabschiedete, seit dem 23. September 2023 EU-weit gültige EU-Verordnung, die neue Möglichkeiten für das... (DGA) der Begriff „betroffene Person“ verwendet. Demgegenüber wird im DGA eine juristische oder natürliche Person, die in Bezug auf die Daten keine „betroffene Person“ ist – also keinen Zugang zu ihren personenbezogenen, sondern zu anderen Daten gewährt – als „Dateninhaber“ bezeichnet. Allerdings gilt für die Einordnung als DateninhaberAn digitalen Daten kann man kein umfassendes Eigentumsrecht (§903 BGB) im vollen Wortsinn haben. Die Rede vom „Dateneigentümer“ gibt es... im Sinne des DGA die weitere Voraussetzung, dass dieser nach geltendem Unionsrecht oder geltendem nationalen Recht auch berechtigt ist, Zugang zu bestimmten personenbezogenen Daten oder nicht personenbezogenen Daten zu gewähren oder diese Daten weiterzugeben (Art. 2 Nr. 8 DGA). Für personenbezogenen Daten wird sich eine solche Berechtigung insbesondere aus den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben.
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