Transparenz

Unter Transparenz versteht man in der Alltagssprache Durchschaubarkeit und Nachvollziehbarkeit, sodass Forderungen nach Transparenz im Allgemeinen als Forderungen nach Offenlegungen aufgefasst werden können. 

 Im Zusammenhang mit digitalen Diensten und namentlich „KI“ meint Transparenz zudem – allerdings eher metaphorisch – die Verständlichkeit und Erklärbarkeit (z. B. der Funktionsweise von Algorithmen). 

Im Zusammenhang mit Datentreuhandmodellen ist Transparenz zum einen bezüglich des Datenflusses gefordert (DSGVO). Zum anderen erhält Transparenz im Data Governance Act (DGA) die Funktion vertrauensstiftend für die Datennutzung zu sein. In den Erwägungsgründen zum DGA heißt es: „Insbesondere kann durch mehr Transparenz hinsichtlich des Zwecks der Datennutzung und der Bedingungen, unter denen Unternehmen Daten speichern, zur Verbesserung des Vertrauens bei [ge]tragen werden.“  

In punkto Datenaltruismus sieht Art. 20 und 21 Abs. 1 DGA Transparenzanforderungen für datenaltruitische
 Organisationen vor.  

Erwartet bzw. gefordert werden kann Transparenz nicht nur auf Seiten der Datenverarbeitung und der Datennutzung, sondern ebenfalls auf Seiten der Generierung von Daten. Stichworte sind hier: (Klärung der) Datenprovenienz oder auch (Aufklärung) über mögliche Abflüsse von Datenspuren („Tracking“). 

Literatur

Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

Gabriele Margarete Buchholtz, Rechtliche Grundlagen der Datentreuhand, , in: Datentreuhand und Recht, hrsg. v. Johannes Buchheim, Florian Möslein und Sebastian Omlor 2025(in Erscheinung). 

Lea Watzinger, Transparenz. Herausforderungen für Demokratie und Privatheit, Hamburg 2022. 

Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai