Wie viele denn nun? Aktueller Blick auf die EU-Register für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen

Mit dem Europäischen Daten-Governance-Gesetz bzw. dem Data Governance Act (DGA) hat die Europäische Union, wie wir wissen, im Jahr 2022 einen Ordnungsrahmen für das auf Vertrauen basierende Teilen von Daten geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Vertrauen in datenbasierte Kooperationen von Einzelpersonen bis hin zu Unternehmen zu stärken. Ebenso sollen neue Formen der Datennutzung – etwa für Innovation, Forschung oder Gemeinwohlzwecke – rechtlich abgesichert werden, und es soll ein europäisches Datenökosystem auf den Weg kommen. Ein zentraler Bestandteil des neuen gesetzlichen Rahmens und in gewisser Weise auch ein Benchmark für den Erfolg dieses Teils der europäischen Datenstrategie sind die öffentlichen Register für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Diese Register zählen, wie viele Datenvermittlungsdienste, auch Datentreuhandmodelle, derzeit an den Markt gehen. Die Registerdaten sind inzwischen online verfügbar und beginnen sich langsam zu füllen.

Die öffentlichen Register sind unmittelbar im DGA verankert. Artikel 11 verpflichtet Datenvermittlungsdienste zur Notifizierung bei der national zuständigen Behörde; die gemeldeten Informationen werden an die Europäische Kommission übermittelt und in einem EU-weiten Register veröffentlicht. Für sogenannte datenaltruistische Organisationen schreiben Artikel 17 und 19 nationale Register und ein formelles Anerkennungsverfahren vor. Nur registrierte Organisationen dürfen diesen Status führen, die Angaben werden ebenfalls auf EU-Ebene gebündelt, um Transparenz im Binnenmarkt zu schaffen.

Die Register erfüllen eine zentrale gouvernementale und auch auf der Ebene der EU-Mitgliedsstaaten eine Governance-Funktion: Sie machen sichtbar, welche Akteure sich unter den Bedingungen des DGA auf den Weg machen und tätig sind. Sie schaffen Orientierung für Datengeber:innen und Datennutzer:innen, und sie bilden eine Grundlage für Aufsicht und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Höherstufiges Vertrauen in eine Kultur des Datenteilens soll aber eben aus EU-Sicht nicht allein über Prinzipien oder Selbstverpflichtungen beteiligter Akteure entstehen, sondern über nachvollziehbare und überprüfbare Regeln der Registrierung sowie den Ausweis funktionierender Strukturen des Datenaustauschs.

Ein Blick in die derzeit verfügbaren EU-Register zeigt, dass die Zahl der eingetragenen Dienste und Organisationen bislang noch überschaubar ist. Das allerdings ist vor allem einer noch laufenden Umsetzungs- und Anwendungsphase in den EU-Mitgliedsstaaten geschuldet. Dort sind die Verfahren neu, die zuständigen Behörden müssen erst etabliert bzw. beauftragt werden – und es bedarf expliziter Umsetzungsgesetze. In Deutschland etwa wird der DGA durch das Daten-Governance-Gesetz konkretisiert, welches zurzeit (erst noch) als Regierungsentwurf vorliegt. Darin wird die Bundenetzagentur als nationale Behörde für die Notifizierung von Datenvermittlungsdiensten und für die Anerkennung datenaltruistischer Organisationen benannt.

Wer also eine geringe Zahl von stand heute registrierten Datenvermittlungsdiensten beanstandet, muss zugeben: Man kann sich beispielsweise in Deutschland im Grunde noch gar nicht wirklich anmelden. Die Politik ist langsam. Datentreuhandmodelle befinden sich in einer Art Warteschleife, sie sind der Anmelde-Bürokratie voraus. Zudem prüfen viele potenzielle Akteure derzeit noch, ob und in welcher Form eine Registrierung für sie überhaupt sinnvoll ist.

Für den Blick von oben sind die entstehenden Register freilich gerade deshalb bereits jetzt schon interessant: Sie machen sichtbar, wo sich der europäische Markt für vertrauensbasierte Datenteilung zu formieren beginnt – und wo noch Lücken bestehen. Für Initiativen rund um Datentreuhand, Datenräume und gemeinwohlorientierte Datennutzung bieten sie einen ersten, wenn auch noch fragmentarischen Überblick darüber, wie die neuen Governance-Instrumente des DGA in der Praxis ankommen. Wir vermuten: hier wird es demnächst allerlei Neuanmeldungen geben. Aber jedenfalls: Aktuell sind 27 Datenvermittlungsdienste und 4 anerkannte datenaltruistische Organisationen registriert, für die alle jeweils ein kurzer Steckbrief hinterlegt ist.

Screenshot EU-Register der Datenvermittlungsdienste

Relevante Links:

Europäisches Daten-Governance-Gesetz: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-governance-act [01.03.2026]

EU-Register der Datenvermittlungsdienste: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-intermediary-services [01.03.2026]

EU-Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-altruism-organisations [01.03.2026]

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG): https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/daten-governance-gesetz [01.03.2026]