Innerhalb des Datentreuhanddiskurses wird derzeit intensiv die Frage diskutiert, ob bestimmte DatentreuhandmodelleDen Begriff Datentreuhandmodell hat das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Zweck der Forsc... mehr (DTM) Datenvermittlungsdienste im Sinne des Data Governance ActDer Data Governance Act (DGA) ist eine im Mai 2022 verabschiedete, seit dem 23. September 2023 EU-we... mehr (DGA) sind, denn eine Anmeldung würde mit der Forderung rechtlicher Selbständigkeit einhergehen.
Der DataDaten sind Zeichen oder Zeichenketten, die Informationen enthalten, wobei sie auch in Form von Diagrammen oder Zeichnung... mehr Governance Act (DGA, Art. 12 lit. a) legt nahe, DatentreuhänderAls Datentreuhänder werden natürliche oder juristische Personen verstanden, die als „Datenintermediäre“ den Zugan... mehr als anmeldepflichtige Datenvermittlungsdienste anzusehen. Diese müssen durch einen rechtlich eigenständige Anbieter erbracht werden. Praktiker:innen, die derzeit DTM entwickeln, stehen vor der Herausforderung zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ihr Modell dieser Anmeldepflicht unterfällt. Damit verbunden ist die Entscheidung für eine rechtliche Selbständigkeit.
Ist der DGA stets umzusetzen? In Konstellationen, bei denen DTM an Funktionseinheiten oder Abteilung in größere Einrichtungen eingebunden sind – etwa in Datenintegrationszentren oder in Kliniken – kann es gute Gründe geben, dies nicht zu ändern.
Der Workshop möchte diesbezüglich grundlegende Orientierung bieten, aber auch den wechselseitigen Austausch eröffnen: Was spricht für, was gegen die rechtliche Selbständigkeit? Was wären Wege für die Verselbständigung einer Datentreuhandstelle? Welche Fragen zum Komplex Selbständigkeit/DGA/Rechtsformenwahl sollte DaTNet in weiteren Workshops aufgreifen?