Notifications
Clear all
Rein wissenschaftlich frage ich mich, ob man sich nicht eigentlich (zu) leicht aus dem DGA herauswinden kann, wenn man das will. Hier mal zwei Ansatzpunkte: Man vermeidet als Anbieter, jede Rechtsbeziehung zwischen den Datengebern und den Datennutzern, zB indem ich die Daten der Datengeber in eigenen Besitz nehme und diese dann aus meinem eigenen Besitz weitergebe. Dann fehlt es schon mal einer entscheidenden Voraussetzung für einen Datenvermittlungsdienst iSd DGA (Geschäftsbeziehung zwischen Datengebern und Datennutzern). Oder ich fasse Datenbestände so zusammen, dass sie als Datenpaket einen erheblichen Mehrwert gegenüber den einzelnen Daten haben (Art. 2 Nr. 11 a DGA).
Topic starter
Posted : 19. September 2025 13:47