Datenzugang, Datenverfügbarkeit

Für die Regelung des Datenzugangs gibt es generelle Vorgaben (etwa diejenigen zur sog. „Barrierefreiheit“ und zur Einwilligung in sog. Cookies, wo Datenzugang mit Datenerhebung bzw. Tracking einhergeht). Bezüglich der darüber hinausgehenden Vorgaben gibt große Unterschiede, je nach datenhaltender Einrichtung oder der gesellschaftlichen Sektoren/Datendomänen. In der Wissenschaft und im Bildungsbereich werden „offene“, also niedrigschwellige Zugänge angestrebt. In einem marktlichen Umfeld bemessen sich Datenzugänge nach der jeweiligen Absicht. Diese können von niedrigschwelligen Umsonst-Angeboten bis zu hohen, vertraglich abgesicherten Hürden oder auch einer Pflicht zur Nichtzugänglichkeit von Daten (etwa aufgrund von Geschäftsgeheimnissen oder im Bereich kritischer Infrastrukturen) reichen. Für Datentreuhandmodelle sind insbesondere aktuelle gesetzgebungspolitische Diskussionen rund um die Bedingungen eines Datenzugangs z.B. im Gesundheitsbereich (deutsches Gesundheitsdatennutzungsgesetz) oder zu Zwecken der Nutzung von Datenbeständen als KI-Trainingsdaten (AI Act der EU) von Interesse.

Literatur

Steffen Augsberg, Marcus Düwell und Benjamin Müller (Hrsg.), Datenzugangsregeln zwischen Freigabe und Kontrolle. Frankfurt am Main, New York (Campus) 2024