Datenverarbeitung

Datenverarbeitung bezeichnet jeden organisierten Umgang mit Daten, der mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren (also insbesondere mit oder ohne Datenverarbeitungsanlagen) durchgeführt wird. Dazu gehören Prozesse wie das Erheben, Erfassen, Speichern, Verändern, Bereitstellen, Verknüpfen oder Löschen von Daten. Es handelt sich um einen Zentralbegriff des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wo der Begriff angesichts des Anwendungsbereichs der DSGVO aber nur die Verwendung personenbezogener Daten erfasst und in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legaldefiniert ist. Technisch betrachtet erfolgt die Datenverarbeitung typischerweise in mehreren Schritten. Daten werden zunächst durch technische Mittel erfasst (wie beispielsweise durch Sensoren) und entweder in strukturierten oder unstrukturierten Formaten gespeichert und anschließend durch Prozesse wie Integration und Bereinigung aufbereitet. Schließlich können sie mithilfe von statistischen Methoden, künstlicher Intelligenz oder Big Data ausgewertet werden. Ein wichtiger Aspekt der Datenverarbeitung kann zudem der Schutz der Daten, insbesondere durch Techniken wie Anonymisierung, Verschlüsselung und Zugriffsmanagement sein, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Literatur

Art. 4 Nr. 2 DSGVO