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Wie halten es DTM mit der rechtlichen Selbstständigkeit?
29. Juli @ 14:00 - 16:00
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Prof. Dr. Petra Gehring (TU Darmstadt)
Moritz Jetzen (Philipps-Universität Marburg)
Innerhalb des Datentreuhanddiskurses wird derzeit intensiv die Frage diskutiert, ob bestimmte Datentreuhandmodelle (DTM) Datenvermittlungsdienste im Sinne des Data Governance Act (DGA) sind, denn eine Anmeldung würde mit der Forderung rechtlicher Selbständigkeit einhergehen. Der Workshop bietet hier Orientierungshilfe.
Der Data Governance Act (DGA, Art. 12 lit. a) legt nahe, Datentreuhänder als anmeldepflichtige Datenvermittlungsdienste anzusehen. Diese müssen durch einen rechtlich eigenständige Anbieter erbracht werden. Praktiker:innen, die derzeit DTM entwickeln, stehen vor der Herausforderung zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ihr Modell dieser Anmeldepflicht unterfällt. Damit verbunden ist die Entscheidung für eine rechtliche Selbständigkeit.
Ist der DGA stets umzusetzen? In Konstellationen, bei denen DTM an Funktionseinheiten oder Abteilung in größere Einrichtungen eingebunden sind – etwa in Datenintegrationszentren oder in Kliniken – kann es gute Gründe geben, dies nicht zu ändern.
Der Workshop möchte diesbezüglich grundlegende Orientierung bieten, aber auch den wechselseitigen Austausch eröffnen: Was spricht für, was gegen die rechtliche Selbständigkeit? Was wären Wege für die Verselbständigung einer Datentreuhandstelle? Welche Fragen zum Komplex Selbständigkeit/DGA/Rechtsformenwahl sollte DaTNet in weiteren Workshops aufgreifen?
Wie halten es DTM mit der rechtlichen Selbstständigkeit?
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