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SUMMARY:Rechtsformen für Datentreuhänder: Rechtsformwahl und -gestaltung
DESCRIPTION:Sowohl regulatorische Anforderungen als auch die Zielsetzung einer nachhaltigen Etablierung am Markt legen Datentreuhändern oftmals eine rechtliche Selbstständigkeit ihrer Organisation nahe. Dies wirft zwangsläufig die Frage nach der Auswahl einer passenden Rechtsform und deren konkreter Ausgestaltung auf. Diese Frage wurde im Rahmen des Workshops näher beleuchtet. \nAktuell wird in verschiedenen Sektoren und Datendomänen an der Entwicklung funktionsfähiger Datentreuhänder gearbeitet. Die Praxis zeigt hierbei eine beeindruckende Vielfalt an unterschiedlichen Typen von Datentreuhändern\, Betreiberkonstellationen\, organisatorischen Ausgestaltungsformen\, Governance-Ansätzen wie auch technologischen Herangehensweisen. Sowohl zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen als auch zur nachhaltigen Etablierung von Datentreuhändern in der Praxis bietet sich die Option der rechtlichen Eigenständigkeit an. Die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung rechtlich und organisatorisch selbstständiger Entitäten stellt jedoch eine komplexe juristische Herausforderung dar. Damit rücken Fragen der Rechtsformwahl und der Ausgestaltung derselben in den Mittelpunkt des Interesses. \nIm Rahmen eines 90-minütigen Workshops beleuchteten die Referenten Daniel Ostrovski\, Christian Person und Hendrik Vormwald zentrale Fragen rund um die Rechtsformwahl für Datentreuhänder: Welche allgemeinen und ggf. sektorspezifischen rechtlichen Rahmenvorgaben sind zu beachten? Welche Corporate Governance Prinzipien sind zu berücksichtigen? Welche Rechtsformen kommen grundsätzlich in Frage und welche Gestaltungsspielräume existieren bei der konkreten gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung? Sind spezifische Rechtsformvarianten besonders geeignet für Datentreuhänder? \nDarüber hinaus präsentierten die Referenten den Prototypen eines Online-Tools\, das im Rahmen des BMFTR-Projekts ReFo_DaT – Rechtsformen für Datentreuhänder entwickelt wird\, den „Schnellcheck Rechtsformwahl“. Dieses Tool eröffnet die Möglichkeit\, sich schnell einen kompakten Überblick über Anforderungen\, Vorgaben und Kriterien unterschiedlicher Rechtsformen zu verschaffen\, um eine erste Abschätzung vornehmen zu können\, welche Rechtsform möglicherweise für das eigene Datentreuhandprojekt geeignet sein könnte. \nNach einem 45-minütigen Impuls zu den aufgeworfenen Fragen konnten die Teilnehmenden im offenen Austausch eigene Erfahrungen\, Annahmen oder Fragen einbringen und erhielten die Möglichkeit\, sich hierüber mit anderen Projekten und Akteuren auszutauschen und zu vernetzen. Von diesen Möglichkeiten wurde während der Veranstaltung rege Gebrauch gemacht.\n\nSowohl regulatorische Anforderungen als auch die Zielsetzung einer nachhaltigen Etablierung am Markt legen Datentreuhändern oftmals eine rechtliche Selbstständigkeit ihrer Organisation nahe. Dies wirft zwangsläufig die Frage nach der Auswahl einer passenden Rechtsform und deren konkreter Ausgestaltung auf. Diese Frage soll im Rahmen des Workshops näher beleuchtet werden.
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SUMMARY:Webinar: Datentreuhandmodelle im Praxistest – Chancen für Wirtschaft und Forschung
DESCRIPTION:Im folgenden möchten wir als DaTNet auf eine Veranstaltung aufmerksam machen\, die von „eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.“ und Beteiligung von Stephan Kreutzer und Fiona Bauer von der Technopolis Group durchgeführt wird: \n  \nData is the new oil\nWie fördert man aber diesen wertvollen Rohstoff\, ohne Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse zu gefährden? Die Antwort liegt im Konzept des Datentreuhänders. Unternehmen sitzen auf Schätzen an Informationen\, die die Forschung voranbringen könnten. Behörden benötigen für moderne Services Echtzeit-Daten\, scheuen aber die datenschutzrechtlichen Risiken. Wissenschaftler brauchen für valide Modelle Zugang zu hochwertigen realen Daten. Oder auch für das Training von KI-Modellen\, bei denen mehrere Unternehmen kooperieren. Denn hier können Datentreuhänder als neutrale Instanz die Vertrauensbasis für Kollaborationen schaffen. \nIn diesem Webinar lernen Sie: \n\nDie Grundprinzipien: Was ist ein Datentreuhänder und wie funktioniert das Modell technisch und rechtlich?\nAnwendungsfälle aus der Praxis: Konkrete Beispiele\, wie Unternehmen (B2B Data Sharing)\, die öffentliche Verwaltung und Unternehmen und Wissenschaft (KI-Training) bereits profitieren.\nRechtssicherheit: Wie der Datentreuhänder die Einhaltung der DSGVO und anderer Compliance-Anforderungen gewährleistet.\nQ&A Session: Erste Schritte zur Implementierung und wie Sie potenzielle Partner für ein Datentreuhänder-Modell identifizieren.\n\nDas Webinar zeigt\, wie ein Datentreuhänder Blockaden löst. Der Datentreuhänder agiert als neutraler\, technisch und rechtlich abgesicherter Vermittler\, der Daten so aufbereitet\, bereitstellt\, dass Quelle geschützt bleibt\, aber der Nutzwert der Daten maximiert wird. Es geht um die Datenökonomie der Zukunft\, basierend auf wissenschaftlicher Begleitforschung von Pilotprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Datentreuhandmodellen in Forschung und Wirtschaft. Das Vorhaben wird durch die Europäische Union und das Bundesministerium für Forschung\, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert. \nKostenlose Anmeldung unter: https://www.eco.de/event/datentreuhandmodelle-im-praxistest-chancen-fuer-wirtschaft-und-forschung/  \n\nIm folgenden möchten wir als DaTNet auf eine Veranstaltung aufmerksam machen, die von "eco - Verband der Internetwirtschaft e.V." und Beteiligung von Stephan Kreutzer und ...
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SUMMARY:Datenteilen für digitale Innovationen - Nationale Konferenz Datentreuhandmodelle 2025
DESCRIPTION:Das DatenTreuhand-Kompetenznetzwerk DaTNet steht für Bereitstellung von Informationen\, Vermittlung von Kompetenzen und Ermöglichung von Erfahrungsaustausch zu für Datentreuhandinitiativen wesentlichen Themen wie Recht\, Technik\, Organisatorisches\, Geschäftsmodelle sowie zu Fragen des politischen Rahmens. Zudem fördern wir die Vernetzung bestehender Datentreuhandinitiativen und freuen uns\, Sie vor diesem Hintergrund auf die Nationale Konferenz Datentreuhandmodelle 2025 aufmerksam machen zu dürfen: \nUnter dem Titel „Datenteilen für digitale Innovationen – Nationale Konferenz Datentreuhandmodelle 2025“ wird die DTM-Vernetzungskonferenz vom 30. September 2025 ab etwa 11:30 Uhr bis 01. Oktober 2025 gegen 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Centralstation Darmstadt stattfinden. \nZusammen mit der Datentreuhand-Community bereiten wir ein spannendes Programm (Stand 29.09.2025) mit Impulsvorträgen\, Workshops und Podiumsdiskussionen vor und planen genug Zeit für Austausch und Kompetenzerweiterung ein\, um sich mit DTM-Best Practices auseinanderzusetzen und die gemeinsame Arbeit im DTM-Netzwerk zu stärken. \nBei Fragen können Sie sich gerne unter vernetzung2025datnet@zevedi.de bei uns melden. Wir von DaTNet freuen uns auf ein spannendes\, austausch- und diskussionsreiches Treffen mit Ihnen allen in Darmstadt! \n \n\nÜbernachtungsmöglichkeiten\nWir haben noch ein paar Zimmer im Welcome Hotel ganz in der Nähe der Centralstation reserviert. Melden Sie sich sehr gerne bei uns\, wenn Sie dort übernachten wollen: vernetzung2025datnet@zevedi.de \n(Das BMFTR übernimmt für einen Teilnehmer aus jedem geförderten Projekt die Übernachtungskosten in Höhe von max. 100 €/Nacht und Reisekosten in Höhe von max. 220 €\, zusammen max. 320 €.) \n\nHinweis zur Erstattung von Reisekosten\nFür durch das BMFTR (ehemals BMBF) geförderte DTM-Projekte wird das Ministerium die Reisekosten für max. eine(n) Teilnehmende(n) je Teilvorhaben (bzw. Einzelvorhaben\, sollte es kein Verbundvorhaben sein) übernehmen\, falls keine Mittel für die Teilnahme an den Vernetzungsveranstaltungen des BMBF im Rahmen Ihres Projektes beantragt und bewilligt wurden. Ein entsprechendes Formular für den Antrag auf Reisekostenerstattung werden wir Ihnen im Nachgang der Konferenzteilnahme zukommen lassen. Bitte stellen Sie vorab sicher\, dass Sie hierfür alle erforderlichen Belege (Bahntickets\, Hotelrechnungen\, etc.) gemeinsam mit Ihrem Antrag vorlegen können. Bitte beachten Sie dabei\, dass erst ab einer An-/Abreisezeit von mehr als zweieinhalb Stunden die Kosten für eine Hotelübernachtung übernommen werden können und bei der Reiseplanung die Höchstsätze gemäß Bundesreisekostengesetz zu beachten sind. Die Maximalhöhe für die Übernahme beträgt 330\,00 EUR (bestehend aus maximal 230\,00 EUR für An-/Abreise pro Person und maximal 100\,00 EUR für eine Hotelübernachtung pro Person. Weitere Teilnehmende können gerne auf Basis von Eigenmitteln teilnehmen.\n\nDas DatenTreuhand-Kompetenznetzwerk DaTNet steht für Bereitstellung von Informationen, Vermittlung von Kompetenzen und Ermöglichung von Erfahrungsaustausch zu für Datentreuhandinitiativen wesentlichen Themen wie Recht, Technik, Organisatorisches, Geschäftsmodelle ...
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